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Häufig gestellte Fragen bei Zwangsversteigerungen


Haben Sie Fragen zu dem Versteigerungsprozess, dem von uns angebotenen Zwangsversteigerungskalender oder anderen Themen rund um die Zwangsversteigerung?

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen unserer Kunden. Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns.



Warum sollte ich ein Objekt ersteigern?

Der Immobilienmarkt boomt. Es wird immer schwieriger eine Immobilie zu erwerben und die Preise steigen ins unermessliche. Zwangsversteigerungsobjekte sind notleidende Objekte. Das bedeutet aus vielerlei Gründen können die Eigentümer Ihren Kredit nicht mehr bedienen und das Objekt kommt in die Zwangsversteigerung. Sie müssen aber kein schlechtes Gewissen haben. Die Versteigerung hilft den Menschen sich finanziell wieder rehabilitieren zu können.

Durch die Versteigerung haben Sie die Möglichkeit unterhalb des Verkehrswertes zu ersteigern. Unter Umständen sind bis zu 50 Prozent des Wertes einzusparen.


Gibt es einen Musterkalender den ich mir vor Bestellung kostenlos anschauen kann?

Ja, den gibt es. Wir haben unter dem Punkt  Downloads einen Musterkalender im pdf- Format für Sie zur Ansicht hinterlegt.

Unsere Versteigerungskalender entsprechen diesem.


Ich interessiere mich nur für ein Objekt, warum sollte ich Ihren Kalender bestellen?

Eine Versteigerung ist und bleibt eine Glückssache. Sollte das ausgesuchte Objekt Ihnen
doch nicht zusagen, Sie werden in der Versteigerung überboten oder der Termin sogar aufgehoben werden, müssen Sie von vorne mit Ihrer Suche beginnen. Wir listen alle Zwangsversteigerungstermine in Ihrem Wunschgebiet auf und Sie haben somit eine größere Auswahl. Durch den kompletten Überblick finden Sie vielleicht sogar noch viel interessantere Objekte die Sie sonst verpasst hätten.


Wieviele Objekte in meiner Wunschregion stehen zur Zeit in der Zwangsversteigerung?

Diese Frage lässt sich nur schwer beantworten. Je nach Gebiet und Jahreszeit variiert die Objektvielfalt. Und genau da können wir Sie unterstützen. Durch unseren Versteigerungskalender verpassen Sie kein Objekt in Ihrem Wunschgebiet und sind immer auf dem Laufenden was Terminaufhebungen und Terminänderungen betrifft.


Kann ich das Objekt auch besichtigen?

Zunächst einmal empfehlen wir allen Interessenten sich das Objekt in seiner Umgebung anzuschauen. Denn auch das Umfeld ist ein wichtiges Kriterium beim Hauskauf. Ein Recht auf Besichtigung besteht bei Zwangsversteigerungen nicht. Das Amtsgericht bestellt einen Gutachter der die Immobilie bewertet. Aber auch dieser hat nicht unbedingt Zugang ins Innere des Objektes. Um einen eventuellen Besichtigungstermin zu erfragen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.


Ich habe Probleme mit meinem Kundenkonto, an wen kann ich mich wenden?

Bei Problemen mit Ihrem Kundenkonto oder Ihrem Abonnement wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundenservice. Unser  Team steht Ihnen Montags bis Freitags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 02102 711 714 zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie dem Kundenservice auch mailen unter kundenservice@argetra.de. Ihre Fragen werden schnellstmöglich beantwortet.


Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Sollten Sie fündig geworden sein und Ihr Abonnement kündigen wollen, so geben Sie uns bitte 1 Monat vor Ablauf Ihrer Laufzeit bescheid. Wir nehmen Ihre Kündigungen gerne in Textform an.


Was ist die Geld- zurück-Garantie?

Sobald Sie erfolgreich ersteigert haben, endet auf  Wunsch unsere Zusammenarbeit. Gegen Vorlage des Zuschlagbeschlusses wird die zuviel gezahlte Summe für das Abonnement zurückerstattet.


Warum veröffentlichen wir die Gläubiger-Daten?

Anhand der Gläubiger-Daten haben Sie als Interessent die Möglichkeit das Objekt frühzeitig aus der Versteigerung heraus zu kaufen. Das bedeutet, dass es erst gar nicht zum Zwangsversteigerungstermin kommt. Sie würden dann den Kontakt zum Gläubiger suchen und Ihm ein Angebot unterbreiten. Oft ist das für die Gläubiger interessant, weil hierbei der Kaufpreis verhandelbar ist. Bei der Versteigerung ist die letztendliche Summe ungewiss.

Wenn wir die Daten des Gläubigers nicht publizieren, möchte der Gläubiger meistens nicht genannt werden. Er bevorzugt also den Zwangsversteigerungstermin. In diesem Fall müssen Sie zur Versteigerung gehen und das Objekt im Rahmen des Verfahrens erwerben.


Ich möchte ein Objekt ersteigern und selber nutzen, aber es ist vermietet. Was kann ich tun?

Zunächst einmal sollte Sie die Tatsache , dass das Objekt vermietet ist nicht beunruhigen. Ob Ihr Favorit vermietet ist, können Sie dem Gutachten entnehmen. Wenn Sie die Immobilie selber nutzen möchten, haben Sie die Möglichkeit " Eigenbedarf " anzumelden. Hierfür müssen Sie sich jedoch an die Fristen halten und diese sind meist recht kurz. Informieren Sie sich frühzeitig über die Gegebenheiten und lassen Sie sich juristisch beraten. Dann kann auch nichts schief gehen. Wir können Ihnen auch helfen einen juristischen Beistand für Ihr Vorhaben zu finden. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.