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Fachbegriffe Zwangsversteigerung - Glossar
Fachbegriffe
Ausnahmekündigungsrecht
Der Ersteher einer Immobilie kann dem Schuldner, der noch in der Immobilie wohnt, unmittelbar nach Erwerb durch Z.V. kündigen. Wird die Immobilie von einem Mieter bewohnt, so gilt der gesetzliche Mieterschutz.