Allgemeine Geschäftsbedingungen insbesondere Abonnementbedingungen
Stand: 18.11.2008
Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit der Argetra GmbH ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
1. Bestellung, Lieferung und Versand
Die Argetra GmbH liefert verlagseigene sowie verlagsfremde Druckwerke im Regelfall aufgrund schriftlicher Bestellung bei Argetra GmbH.
Das verlagseigene Produkt Argeatra-Versteigerungskalender ("Versteigerungskalender für Immobilien in der Zwangsversteigerung" - kurz: "VIZ") erscheint monatlich und wird ausschließlich im Abonnement versandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers wegen Zeitverfalls der ausgedruckten Daten unter Wahrung des gemäß § 7 Verbraucherkreditgesetz allgemein gültigen Widerrufsrechts (vgl. 5) wird der Argetra-Versteigerungskalender auch auf telefonische Bestellung hin geliefert.
Die Aussendung erfolgt je nach Fertigstellung der Gebietsausgabe zum Ende des Vormonats. Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Liefertermine gelten als vereinbart, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Die Geschäftsbedingungen liegen dem Besteller mit der ersten Lieferung vor und sind jederzeit unter www.argetra.de abrufbar.
2. Zahlung
Alle Rechnungen sind an die Argetra GmbH in voller Höhe, ohne jeden Abzug, unter der Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. Abonnementsrechnungen sind sofort nach Erhalt zu begleichen.
Bücher und einzelne Druckwerke werden nur gegen Vorkasse geliefert. Der vorausgegangene Zahlungseingang wird auf der Rechnung bestätigt.
3. Zahlungsverzug
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, werden seitens der Argetra GmbH Mahngebühren in angemessener Höhe berechnet. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Nichtbeachtung der Mahnungen behält sich Argetra GmbH vor, ein Inkassobüro einzuschalten.
4. Abonnementsbestimmungen
Die Argetra GmbH vertreibt den VIZ-Kalender im Abonnement mit drei-, sechs-, bzw. zwölfmonatiger Rechnungsstellung. Die Rechnung weist den aktuellen Bezugszeitraum aus.
5. Widerruf und Kündigung
Die Bestellung von Büchern oder Einzelexemplaren der anderen Verlagsprodukte sind Festbestellungen. Ein Rückgaberecht ist ausgeschlossen, es sei denn, die gewährleistungs-rechtlichen Voraussetzungen einer Wandlung oder sonstiger gesetzlicher Rücktrittsrechte sind erfüllt.
Das Widerrufsrecht der Abos gilt 2 Wochen ab Erhalt der ersten Lieferung, der in der Regel eine Abo-Rechnung beiliegt. Im Falle des Abo-Widerrufes ist die aktuelle Erstlieferung umgehend mit 27,50 Euro für Regionalausgaben bzw. 55,50 Euro für Sonderlisten zu zahlen.
Hinweis zur Gesetzeslage: Gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB ist bei Verträgen über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten das bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich bestehende Widerrufsrecht ausgeschlossen. Auch das für Ratenlieferungsverträge nach § 505 BGB geltende Widerrufsrecht kommt nur in Betracht, wenn die Kosten bis zum ersten Kündigungszeitpunkt 200 Euro überschreiten.
5.1 Frist
Bei Abonnementverträgen wird die auf den Abschluss eines solchen Vertrages gerichtete Erklärung des Bestellers erst wirksam, wenn der Besteller sie nicht binnen zwei Wochen gegenüber der Argetra GmbH, Philippstr. 45, 40878 Ratingen, schriftlich widerruft.
Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Aushändigung dieser Widerrufsbelehrung an den Besteller folgt. Zur Wahrung der Frist genügt, dass der Besteller den Widerruf rechtzeitig an die Argetra GmbH absendet.
5.2 Verlängerung
Ein Abonnement ist jederzeit bis 4 Wochen vor Ende des Bezugszeitraumes unter Angabe der Kundennummer bei Argetra GmbH kündbar. Der Bezugszeitraum ergibt sich aus den obigen Bestimmungen und wird dem Besteller jeweils im Rahmen der ihm übersandten Rechnung nochmals mitgeteilt. Erfolgt bis 4 Wochen vor Ende des Bezugszeitraumes keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement automatisch um die gleiche Laufzeit. Eine Kündigung wird schriftlich von Argetra GmbH bestätigt. Kündigungen ohne Kundennummern können unter Umständen nicht bearbeitet werden.
5.3 Außerordentliche Kündigung im Erfolgsfalle
Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Bezieher des Argetra-Versteigerungskalenders. Nach Erhalt des Zuschlags im Zwangsversteigerungstermin ist eine Kündigung des Abonnements auch vor Vertragsablauf möglich. Für den Rückerhalt der restlichen, bereits vorab bezahlten Bezugskosten genügt es, der außerordentlichen Kündigung eine Kopie des amtlichen Zuschlagsbeschlusses beizufügen.
Es gilt für die Rückzahlung das Eingangsdatum des Zuschlagsbeschlusses bei Argetra. Für die Bearbeitung erhebt die Argetra GmbH eine Gebühr in angemessener Höhe.
6. Gewährleistung
Gewährleistungsrechte werden zunächst beschränkt auf das Recht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung, innerhalb des Geltungszeitraumes der jeweiligen Ausgabe. Der Besteller kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn nach Einräumung einer angemessenen Frist die Nachbesserung fehlgeschlagen oder eine Ersatz-lieferung nicht möglich ist oder ernsthaft und endgültig verweigert wird. Zu beachten ist, dass aus Gründen des Datenschutzes zeitlich abgelaufene Ausgaben nicht nachgeliefert werden können.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten in den Periodika und der Begleitliteratur kann trotz sorgfältiger Recherche seitens der Argetra GmbH keine Gewährleistung übernommen werden. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, die Argetra GmbH hat einen Schaden infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
7. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Argetra GmbH. Der Argetra-Versteigerungskalender VIZ sowie sämtliche von Argetra GmbH herausgegebene Fachliteratur und Informationsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, insbesondere durch Fotokopien, ist untersagt und wird rechtlich verfolgt.
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