Zwangsversteigerungen

Immobilien zu Hammerpreisen

Immobilien in der Zwangsversteigerung - Argetra
Immobilien in der Zwangsversteigerung

Allgemeine Geschäftsbedingungen insbesondere Abonnementbedingungen

Stand: 18.11.2008

Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit der Argetra GmbH ausschließlich die nach­stehenden Bedingungen.

1. Bestellung, Lieferung und Versand

Die Argetra GmbH liefert verlagseigene sowie ver­lagsfremde Druckwerke im Regelfall aufgrund schriftli­cher Bestellung bei Argetra GmbH.

Das verlagseigene Produkt Argeatra-Versteigerungskalender ("Versteigerungskalender für Immobilien in der Zwangsversteigerung" - kurz: "VIZ") erscheint monatlich und wird ausschließlich im Abonnement versandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers wegen Zeitverfalls der ausgedruckten Daten unter Wah­rung des gemäß § 7 Verbraucherkreditgesetz allge­mein gültigen Widerrufsrechts (vgl. 5) wird der Argetra-Versteigerungskalender auch auf telefonische Bestellung hin gelie­fert.

Die Aussendung erfolgt je nach Fertigstellung der Gebietsausgabe zum Ende des Vormonats. Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Liefertermine gelten als vereinbart, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Die Geschäftsbedingungen liegen dem Besteller mit der ersten Lieferung vor und sind jederzeit unter www.argetra.de abrufbar.

2. Zahlung

Alle Rechnungen sind an die Argetra GmbH in voller Höhe, ohne jeden Abzug, unter der Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. Abonnements­rechnungen sind sofort nach Erhalt zu begleichen.
Bü­cher und einzelne Druckwerke werden nur gegen Vor­kasse geliefert. Der vorausgegangene Zahlungseingang wird auf der Rechnung bestätigt.

3. Zahlungsverzug

Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, werden seitens der Argetra GmbH Mahngebühren in angemessener Höhe berechnet. Die Geltendmachung weiteren Scha­dens bleibt vorbehalten. Bei Nichtbeachtung der Mah­nungen behält sich Argetra GmbH vor, ein Inkassobüro einzuschalten.

4. Abonnementsbestimmungen

Die Argetra GmbH vertreibt den VIZ-Kalender im Abonnement mit drei-, sechs-, bzw. zwölfmonatiger Rech­nungsstellung. Die Rechnung weist den aktuellen Bezugszeitraum aus.

5. Widerruf und Kündigung

Die Bestellung von Büchern oder Einzelexemplaren der anderen Verlagsprodukte sind Festbestellungen. Ein Rückgaberecht ist ausgeschlossen, es sei denn, die gewährleistungs-rechtlichen Voraussetzungen einer Wandlung oder sonstiger gesetzlicher Rücktrittsrechte sind erfüllt.
Das Wider­rufsrecht der Abos gilt 2 Wochen ab Erhalt der ersten Lieferung, der in der Regel eine Abo-Rechnung beiliegt. Im Falle des Abo-Widerrufes ist die aktuelle Erstlieferung umgehend mit 27,50 Euro für Regionalausgaben bzw. 55,50 Euro für Sonderlisten zu zahlen.

Hinweis zur Gesetzeslage: Gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB ist bei Verträgen über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten das bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich bestehende Widerrufsrecht ausgeschlossen. Auch das für Ratenlieferungsverträge nach § 505 BGB geltende Widerrufsrecht kommt nur in Betracht, wenn die Kosten bis zum ersten Kündigungszeitpunkt 200 Euro überschreiten.

5.1 Frist

Bei Abonnementverträgen wird die auf den Abschluss eines solchen Vertrages gerichtete Erklärung des Bestellers erst wirksam, wenn der Besteller sie nicht binnen zwei Wochen gegenüber der Argetra GmbH, Philippstr. 45, 40878 Ratingen, schriftlich widerruft.
Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag der Aushändigung dieser Widerrufsbelehrung an den Besteller folgt. Zur Wahrung der Frist genügt, dass der Besteller den Widerruf rechtzeitig an die Argetra GmbH absendet.

5.2 Verlängerung

Ein Abonnement ist jederzeit bis 4 Wochen vor Ende des Bezugszeitraumes unter Angabe der Kunden­nummer bei Argetra GmbH kündbar. Der Bezugs­zeitraum ergibt sich aus den obigen Bestimmungen und wird dem Besteller jeweils im Rahmen der ihm übersand­ten Rechnung nochmals mitgeteilt. Erfolgt bis 4 Wo­chen vor Ende des Bezugszeitraumes keine Kündi­gung, verlängert sich das Abonnement automatisch um die gleiche Laufzeit. Eine Kündigung wird schriftlich von Argetra GmbH bestätigt. Kündigungen ohne Kundennummern können unter Um­ständen nicht bearbeitet werden.

5.3 Außerordentliche Kündigung im Erfolgsfalle

Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Bezieher des Argetra-Versteigerungskalenders. Nach Erhalt des Zu­schlags im Zwangsversteigerungstermin ist eine Kündi­gung des Abonnements auch vor Vertragsablauf möglich. Für den Rückerhalt der restlichen, bereits vorab bezahl­ten Bezugs­kosten genügt es, der außerordentlichen Kündigung eine Kopie des amtlichen Zuschlagsbe­schlusses beizufügen.
Es gilt für die Rückzahlung das Eingangsdatum des Zuschlagsbeschlusses bei Argetra. Für die Bearbeitung erhebt die Argetra GmbH eine Gebühr in angemes­sener Höhe.

6. Gewährleistung

Gewährleistungsrechte werden zunächst beschränkt auf das Recht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung, innerhalb des Geltungszeitraumes der jeweiligen Ausgabe. Der Besteller kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Prei­ses (Minderung) verlangen, wenn nach Einräumung einer angemessenen Frist die Nachbesserung fehlgeschlagen oder eine Ersatz-lieferung nicht möglich ist oder ernsthaft und endgültig verweigert wird. Zu beachten ist, dass aus Gründen des Datenschutzes zeitlich abgelaufene Ausga­ben nicht nachgeliefert werden können.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten in den Periodika und der Be­gleit­literatur kann trotz sorgfältiger Recherche seitens der Argetra GmbH keine Gewährleistung über­nommen werden. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, die Argetra GmbH hat einen Schaden infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertre­ten.

7. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Argetra GmbH. Der Argetra-Versteigerungskalender VIZ sowie sämtliche von Argetra GmbH herausgegebene Fachliteratur und Informations­unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verviel­fältigung, insbesondere durch Fotokopien, ist untersagt und wird rechtlich verfolgt.

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Herausgeber und Verlag
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